Genua G8: Beschlagnahme und Strafen
Am 16. März hat die Staatsanwaltschaft von Genua eine neue Taktik angewendet, die man als „Trickbeschlagnahme“ bezeichnen kann.
Der Vorfall ereignete sich im Rahmen eines Verfahrens, das nicht direkt mit dem G8 2001 in Genua zusammenhängt. Die Beschlagnahme von 2 tragbaren Rechnern wurde von Zivilbeamten der politischen Polizei Digos ausgeführt und beruht auf einer Anzeige wegen Verleumdung, die von den Staatsanwälten
Anna Canepa und Andrea Canciani erstattet wurde. Die Beleidigungen gegen die beiden Staatsanwälte wären auf der internetseite italy.indymedia.org erschienen.
Die 2 beschlagnahmten Rechner gehören aber zwei Sachverständigen des Genoa Legal Forum und enthalten vertrauliche Informationen für die Verteidigung der 25 Demonstranten, denen Verwüstung und Plünderung während des G8 im Juli 2001 vorgeworfen wird. Auch dieses Verfahren wird – was für eine Überraschung - von den beiden Staatsanwälten Anna Canepa und Andrea Canciani geführt.
Bei dieser Beschlagnahme handelt es sich um einen erneuten Versuch, die Atmosphäre, in der sich die G8 Prozesse abspielen, noch weiter anzuspannen. Immer öfter erscheinen Zeitungsartikel über die G8 Prozesse, die zur Bedrückung der Stimmung beitragen. Dazu ereignen sich extrem schwere Vorfälle, wie die plumpe Darstellung der Ereignisse von Genua, die
kürzlich vom „öffentlichen“ Fernsehen ausgestrahlt wurde und die anhand
von eigens zusammengestellten Filmausschnitten und Telefonabhörungen zu
beweisen versuchte, dass es sich bei den Geschehnissen des G8 um ein
subversives Projekt handelte, das vorbereitet und programmiert wurde.
Wir glauben, dass diese weitere Einschüchterungsaktion sehr viel über die
Aufmerksamkeit aussagt, die gewisse Kreise den G8 Prozessen widmen. Diese
Aufmerksamkeit richtet sich vor allem auf die Vorbereitungsarbeiten und
auf die Berichterstattung der Gerichtsverhandlungen, die von einem
Netzwerk von Aktivisten durchgeführt wird, und durch Presseberichte und wöchentliche Zusammenfassungen
an die Öffentlichkeit bringt, was sich an den Prozessen von Genua abspielt. Dieser Aufmerksamkeit steht leider das peinliche Schweigen der Bewegung gegenüber. Auch unter denjenigen, die sich durch Genua eine mehr oder weniger institutionelle politische Karriere verschaffen konnten, herrscht Grabesstille.
Andererseits überrascht auch das grosse Interesse, das die Staatsanwälte, deren Aufgabe die Ermittlung der Wahrheit sein sollte, einigen im Internet erschienenen Sätzen widmen, die sie für diffamierend halten. Viel schlimmere Geschehnisse, die während den G8 Verfahren ans Licht gekommen sind, scheinen sie überhaupt nicht zu trüben, wie die Eisenstangen, die
von den Bullen an Stelle der Knüppel eingesetzt wurden, oder die
illegitime Beschlagnahme des Videoarchivs, das von indymedia.org
zusammengestellt worden war und das dem Staatsanwalt dann unvollständig
übergeben wurde – was man Beweisverschleierung nennt – bis zur
offensichtlichen Verletzung der Aussagepflicht, die an den Verhandlungen
von Polizisten und Carabinieri angewendet wird.
Diese Atmosphäre wird durch tägliche Vorfälle, die sich in den
Gerichtssälen von Genua abspielen, bestätigt: „Panzerung“ des
Gerichtsgebäudes durch Polizeikräfte im Kampfanzug, massiver Aufzug von
Digos Leuten in und um den Gerichtssaal, ständigen Kontrollen und
Durchsuchungen, denen man die Leute unterzieht, die an den Verhandlungen
(die öffentlich sind) teilnehmen. Wiederholte Provokationen, wie die
Ohrfeige, die ein Agent des Geleitschutzes der Staatsanwältin Canepa einem
der Anwesenden verpasste, weil er sich geweigert hatte, die Kapuze
abzunehmen.
Der letzte schlimme Vorfall ereignete sich während der Vorverhandlung vom
19. März gegen die Folterer von Bolzaneto (47 Angeklagte, darunter
Polizisten, Gefängnisaufseher und Sanitäter). Der Richter musste einem
Digos Mann anordnen, den Gerichtssaal zu verlassen, da es sich um eine
Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit handelte und er deshalb
nicht dazu berechtig war, daran teilzunehmen.
Heute, den 22. März 2005, hat das Gericht im Laufe der Verhandlung gegen
die 25 Demonstranten anerkannt, dass die Beschlagnahme der 2 tragbaren
Computer die Verteidigung benachteiligt, und hat deshalb einer Aussetzung
der Verhandlungen bis zum 5. April zugestimmt.
Im Gerichtssaal hat di Anwaltschaft von Genua implizit zugegeben, dass die
Beschlagnahme, die technisch ein anderes Verfahren betrifft, in
Wirklichkeit gegen die zwei Sachverständigen des Genoa Legal Forums
gerichtet war. Insbesondere gegen einen der Sachverständigen, der durch
das Geräusch der Tasten seines Computers die Staatsanwältin Canepa immer
wieder aus der Fassung zu bringen scheint.
Der Gerichtspräsident hat aber die Begründungen der Staatsanwälte
zurückgewiesen. Die Argumente der Verteidigung, die betonte, wie die
Beschlagnahme die rechtlich vorgesehene Gleichstellung zwischen
Verteidigung und Anklage beeinträchtige, wurden hingegen angenommen.
Die Rechner wurden nach Turin (einer anderen Stadt Norditaliens)
überführt, und wir wissen noch nicht, wann wir sie zurückbekommen. Trotz
dieser bedrückenden und einschüchternden Atmosphäre wird Supportolegale
die Leute, die für die Genua G8 Prozesse arbeiten, weiter unterstützen.
Kontakt: info@supportolegale.org
http://supportolegale.org
Supportolegale ist ein Netzwerk von Leuten, die die Prozesse von Genua
verfolgen:
die Gerichtsverfahren betreffen die Demonstranten, aber auch die
Amtspersonen, die der Gewaltanwendung, der Folterung und des
Machtmissbrauchs beschuldigt werden. Supporto hält schriftlich fest, was
während den Verhandlungen geschieht, erstellt verständliche
Zusammenfassungen und publiziert sie, entwickelt Projekte, Kampagnen und
Initiativen um die Informationen zu verbreiten und um das nötige Geld zu
sammeln. Supporto unterstützt das Anwaltssekretariat des Genoa Legal
Forums, die Anwältinnen und Anwälte der Leute, die angeklagt sind oder die
Nebenklage erheben.
Wir brauchen dringend Geld!!!
Spenden kann man auf das Konto des Genoa Legal Forum:
Für Spenden aus Italien:
Intestato a: don Antonio Balletto
Banca Carige – sede centrale
numero conto: 6135980
Cod. ABI 06175
Cod. CAB 01400
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