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[Zeitungsaustellung] Il Manifesto: Dauernder Prozess

Zwanzig Mitteilungen über den Abschluss von Ermittlungen, der letzte Akt vor dem Antrag auf Klagezulassung, wurden in den vergangenen Tagen ebenso vielen Demonstranten zugestellt, die im Laufe der Auseinandersetzungen während des G8 in Genua am 20. und 21. Juli verhaftet worden waren. Die Vorwürfe lauten Widerstand gegen Staatsbeamte und in manchen Fällen auch Sachbeschädigung.

Es sind nur die ersten von einer Reihe, die verspricht, sehr lang zu werden. Die Staatsanwaltschaft der ligurischen Hauptstadt bestätigt die Absicht, noch vor der Sommerpause sämtliche noch schwebenden Verfahren gegen Globalisierungsgegner zum Abschluss zu bringen. Supportolegale, die Gruppe, die mit den Anwälten des Genoa Legal Forum zusammenarbeitet, spricht von „190 anstehenden Bescheiden“, aber es handelt sich dabei um eine Zahl, die ausschließlich der Orientierung dienen soll. Eine solche Zahl ergibt sich, wenn man von den rund 300 damals durchgeführten Verhaftungen alle Fälle abzieht, die bereits eine Verfahrenseinstellung oder ein Gerichtsverfahren zur Folge hatten. Quellen aus Justizkreisen sprechen von etwa hundert Personen, die noch im Blickfeld der Staatsanwälte sind. Wie Supportolegale betont, wird mindestens fünfzig Personen, einschließlich der österreichischen Theatergruppe und eingen Deutschen, die nach Genua verhaftet wurden, Verwüstung und Plünderung vorgeworfen, ein Vergehen, das weit schwerer wiegt als Widerstand, wegen dem bereits ein Prozess gegen die 25 Italiener stattfindet, die 2002 anhand von Bildmaterial identifiziert und verhaftet worden waren und schwere Strafen riskieren. Ungefähr zwanzig no-global wurden zudem schon zu Strafen von bis zu einem Jahr oder wenig mehr verurteilt wurden.

Für einige der Demonstranten, die in den vergangenen Tagen von den Mitteilungen eingeholt wurden und am 20. Juli 2001 von Fallschirmspringer-Carabinieri des Tuscania-Bataillons verhaftet worden waren, hatten die Richter seinerzeit die Bestätigung der Haft verweigert, wodurch das Vorgehen der Militärs keine Anerkennung fand. Die Carabinieri wurden von den Betroffenen wegen Gewalttaten zum Zeitpunkt der Festnahme und wegen Fälschung und Falschbeschuldigung i Amt angezeigt. Offenbar meint die genuesische Staatsanwaltschaft heute, in die eine Richtung handeln zu müssen, aber nicht in die andere, also gegen die Demonstranten aber nicht gegen die Fallschirmspringer, die, zum ersten und letzten Mal bei einem Einsatz im Rahmen der Öffentlichen Ordnung auf nationalem Territorium eingesetzt wurden.

In den Schubladen der genuesischen Staatsanwälte liegen wegen den
Auseinandersetzungen in den Straßen noch Dutzende Anzeigen gegen Polizia und Carabinieri. Während die Staatsanwälte Anna Canepa und Andrea Canciani, die gegen die Demonstranten ermitteln von der Wahrnehmung sonstiger Aufgaben im Rahmen ihres Amtes freigestellt wurden, wurde für die Staatsanwälte Enrico Zucca, Francesco Cardona Albini und die anderen Staatsanwälte, die mit den Ermittlungen gegen Mitglieder der Ordnungskräfte betraut sind vom Generalstaatsanwalt Francesco Lalla keinerlei vergleichbare Anweisung erteilt. Die Staatsanwaltschaft scheint sich damit dem rundum politischen Ziel zu beugen, eine Situation auszugleichen, nach der das Innenministerium, die Regierung aber auch ein teil der Linken mehr Polizisten als Demonstranten auf der Anklagebank zu sehen meinen.

In Wahrheit betrifft jenseits der Verfahren wegen Diaz und Bolzaneto, bei denen 74 Beamte im gehobenen, mittleren und einfachen Dienst angeklagt sind, ein einziges Gerichtsverfahren, das sich auf Auseinandersetzungen in den Straßen und illegale Verhaftungen bezieht Angehörige der Ordnungskräfte, unter denen sich der Vizequästor Alessandro Perugini befindet, der wegen dem Tritt berühmt wurde, den er einem Fünfzehnjährigen verpasste.