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[Diaz-Prozess] VI Verhandlungstag – ZusammenfassungSechster Verhandlungstag im Diaz-Verfahren, Hochsicherheitssaal des genuesischen Gerichtshofs. Mit der Vernehmung der ersten Zeugen kommt der Prozess endlich in Gang. Bei den angehörten Zeugen handelt es sich um zwei Offiziere der Carabinieri, die am 23. Juli 2001 im Auftrag der Staatsanwälte Canepa und Canciani [1] die Spurensicherung in den Gebäuden der Diaz-Schulen-Komplexes [2] durchführten: Die Schule Pertini – bekannt als “die Diaz-Schuleâ€-, und die Pascoli-Schule, in der das Genoa Legal Forum und das media center untergebracht waren. [Ende des Communiquès von Supportolegale] [3] Es ist unklar, ob der Gerichtsvorsitzende tatsächlich verfügte, dass sich Nebenkläger zu entfernen hätten. Eine weitere Schilderung des Hergangs durch eine Person, die der Verhandlung beiwohnte besagt, dass das Richterkollegium verfügt hat, dass die Anwesenheit von Nebenklägern nicht grundsätzlich untersagt werden kann, wobei die Aussage von ebensolchen, sofern sie den Zeitpunkt ihrer Aussage vorausgehenden Verhandlungen beigewohnt haben, zu gegebener Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit einer Prüfung auf Güte bzw. Zulässigkeit auf Güte durch das Richterkollegium unterzogen werden wird. Jene, die parallel das ebenfalls in Genua laufende Verfahren gegen die 25 Protestteilnehmer verfolgen, können sich vermutlich nicht dem Gefühl entziehen, dass in den Gerichtssälen mit zweierlei Maß vorgegangen wird. [4] Die Opfer der Gräuel in Schule und Kaserne mittlerweile wurden mit dem Urteil der Untersuchungsrichterin Ivaldi am 12.05.2003 von allen Beschuldigungen bis auf eine entlastet [Siehe: http://germany.indymedia.org/2003/07/56864.shtml ]. Auch für die letzte Beschuldigung kam es im darauf folgenden Jahr zum Freispruch. Es ging hierbei um den Vorwurf der Bildung einer Kriminellen Vereinigung. Die Untersuchungsrichterin befand hierzu schließlich, der Vorwurf der „Beteiligung an einer kriminellen Organisation […], die sich die Stadtverwüstung anlässlich des G-8-Gipfels zum Ziel gesetzt hatte“ könne nicht aufrecht gehalten werden. Das wichtigste Beweisstück in der Sache hatte sich als Beweisfälschung durch die Polizei entpuppt. Es handelt sich um zwei Brandflaschen, die nachweislich von der Polizei selbst in einem der Gebäude deponiert worden waren. Brandflaschen gelten nach italienischem Recht als Kriegswaffen. Es wurde versucht, den Schulinsassen den „kollektiven“ Besitz derselben zu unterstellen, um auf diesem Weg den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu untermauern. Der Fall mit den Brandflaschen ist neben den Gewaltakten und anderen Straftaten Gegenstand des Verfahrens gegen die 29 Polizeibeamten im Diaz-Verfahren. Die Politische Konspiration und damit auch Bildung einer subversiven und kriminellen Vereinigung in Zusammenhang mit den Ereignissen in Genua und wegen Protesten in Neapel wenige Monate vor dem G8 2001 werden derzeit 13 Personen, die größtenteils aus dem Süden Italiens stammen, im süditalienischen Cosenza vorgeworfen. Es handelt sich um ein weniger bekanntes, aber höchst umstrittenes Verfahren, das auf gewisse Weise ein „politisches“ Gegenstück zum Verfahren gegen 25 Protestteilnehmer in Genua darstellt, denen die Staatsanwalt die Begehung von einzelnen, konkreten Straftaten im Bereich der Beschädigung und der Entwendung von öffentlichen oder privatem Gut vorwirft. So wie im Verfahren gegen die 25 sieht das Gesetz auch im Verfahren in Cosenza bei etwaigem Schuldspruch sehr hohe Strafmaße vor. |
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