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[Pressemitteilung] „Ich sah, wie die Polisten die Treppe hoch kamen. Danach, kann ich mich an nichts mehr erinnern“.

26.01.2006

„Ich sah, wie die Polisten die Treppe hoch kamen. Danach, kann ich mich an nichts mehr erinnern“. Die jungen Menschen, die in der Nacht des 21. Juli 2001 in der Diaz Schule massakriert wurden legen weiter ihre Zeugnisse ab. Nach dem dramatischen Zeugnis des britischen Journalisten Mark Covell, der in der gestrigen Verhandlung gehört wurde, haben heute vier junge Deutsche ausgesagt, die sich zum Zeitpunkt des Sturms auf die Schule alle auf der ersten Etage der Diaz-Pertini Schule befanden. A.K., die heute als Erste gehört wurde, schlugen die Polizisten der 7. Einheit der ersten Abteilung des römischen Reparto Mobile mit direkt auf das Gesicht gerichteten Schlagstockschlägen du Tritten gegen den Kinn sechs Zähne aus.

„Ich sah, wie die Polisten die Treppe hoch kamen. Danach, kann ich mich an nichts mehr erinnern“.

Die jungen Menschen, die in der Nacht des 21. Juli 2001 in der Diaz Schule massakriert wurden legen weiter ihre Zeugnisse ab. Nach dem dramatischen Zeugnis des britischen Journalisten Mark Covell, der in der gestrigen Verhandlung gehört wurde, haben heute vier junge Deutsche ausgesagt, die sich zum Zeitpunkt des Sturms auf die Schule alle auf der ersten Etage der Diaz-Pertini [1] Schule befanden. A.K., die heute als Erste gehört wurde, schlugen die Polizisten der 7. Einheit der ersten Abteilung des römischen Reparto Mobile [2] mit direkt auf das Gesicht gerichteten Schlagstockschlägen du Tritten gegen den Kinn sechs Zähne aus.

Das Zeugnis der A. war klar und präzise, obschon es sich für sie als sehr schmerzhaft erwies, an bestimmte Ereignisse zurück zu denken. A. berichtet auch von der Niederschlagung ihrer Freundin M.J.: „Als sie noch aufrecht stand, bekam sie mehrere Schläge ab. Ich sah, wie sie versuchte, sich vom Boden zu erheben und erneut geschlagen wurde. Das zweite Bild, woran ich mich erinnere ist das von der am Boden liegenden M., die viel Blut verlor, wobei zwei Polizisten ihr in den Bauch traten und ihr Kopf gegen den Schrank aufschlug. Sie reagierte nicht mehr, und ich dachte, dass sie tot sei“. M.J. erinnert sich eigentlich an fast nichts von dem, was ihr widerfahren ist. Sie erinnert sich, dass sie bei der Ankunft der Polizei in den ersten Stock gestiegen ist und wie alle anderen die Hände erhoben hat. Gleich darauf sah sie dann, wie die Polizisten die Treppe hinaufstiegen und dann war Nichts mehr: „Ich bin bewusstlos geworden; jetzt leide ich an einer rückwirkenden Amnesie“. Si erwachte nur noch für einen Augenblick, als sie bereits im Krankenwagen war und dann am nächsten Tag, im Krankenhaus, wo sie gezwungen ist, die Blicke der Polizisten zu erdulden, während sie von Krankenschwestern gewaschen wird. An M. ’s Niederschlagung und an ihren nachträglichen Zustand erinnern sich auch die anderen heute gehörten Zeugen sehr gut. Einige der Angeklagten müssen sich ihr gegenüber in diesem Verfahren der schweren Körperverletzung verantworten, aber die Elemente, die auf Grund der derzeitigen Zeugnisse nach und nach zusammenkommen, könnten dazu führen, dass eine weit schwerer wiegende Straftat wie versuchter Totschlag in Betracht gezogen werden könnte.

Die Verantwortlichkeiten der Männer Canterinis [3] werden auch durch die beiden weiteren am heutigen Tag gehörten Zeugen bestätigt: J.D. und der junge U.R., die den „Tonfa“ wiedererkannt haben, den Schlagstock mit dem Griff, mit dem nur die Männer der 7. Einheit ausgestattet waren [4]. Beide berichteten zudem, dass dieser Schlagstock verkehrt herum benutzt wurde, wie ein Hammer. Ein weitere am heutigen Tage besonders deutlich hervorgetretenes Element ist, dass die Polizisten in Uniform einen dunklen Gürtel trugen. Kurzum, allen Bemühungen des Canterini-Verteidigers Romanelli zum Trotz, der versuchte, das Gericht davon zu überzeugen, dass sich die Vorfälle in einer Situation ereigneten, bei der schlechte Lichtverhältnisse herrschten, weshalb sich die Zeugen seiner Meinung nach irren könnten, war der heutige Verhandlungstag im Sinne der Zuordnung der Verantwortlichkeiten in Zusammenhang mit den Übergriffen sehr ergiebig. Nach dem Heutigen Verhandlungstag scheint Romanelli der Einzige zu sein, der noch Zweifel hegen mag. Ein letztes beunruhigendes Detail ist, dass, wie U.R. schilderte, ein Polizist einen Tränengaswerfer hatte und diesen drohend auf am Bodene liegende Verletzte richtete. Seltsame Gerätschaften, für eine Durchsuchung [5].

[1] Die mittlerweile als Diaz in die Geschichte eingegangene Schule heißt an sich Pertini. Als Pertini Schule ist sie Bestandteil eines Schulkomplexes, der wiederum Diaz heißt und dem neben der Pertini-Schule auch die Pascoli-Schule angehört, in der das Medienzentrum untergebracht war.

[2] Sondereinheit der 1. Abteilung der römischen Bereitschaftspolizei, die einige Zeit vor dem G8 als eine Art „Pilotprojekt“ gegründet worden war und die Schwerpunkte Nahkampf und Aufstandsbekämpfung hatte.

[3] Vincenzo Canterini war seinerzeit Leiter der römischen Abteilung der Squadra Mobile. Als solcher befehligte er in einer Kaserne in der römischen Via di Castro Pretorio 1000 Bereitschaftspolizisten. Am Abend des Überfalls auf die Diaz-Schule war er an der Spitze einer 70-köpfigen Sondereinheit aus jener römischen Abteilung, die einige Zeit zuvor als eine Art „Pilotprojekt“ gegründet worden war und die Schwerpunkte Nahkampf und Aufstandsbekämpfung hatte.

[4] Der „Tonfa“ wurde in Italien überhaupt erst (Dekret vom 30. Juni 2001!) unmittelbar vor dem g8 zunächst für nur wenige Einheiten eingeführt. 100 von 300 für diesen Zweck für die Polizei gekauften Tonfas waren dem römischen Reparto Mobile und speziell der besagten 7. mobilen Einheit zugeteilt worden.

[5] Der nächtliche Einfall in die Schule erfolgte offiziell als „Durchsuchung“ nach § 41 T.u.l.p.s. („Testo Unico Leggi di Pubblica Sicurezza“ - Einheitlicher Gesetzestext für die öffentliche Ordnung). Dieser Paragraph erlaubt die Durchführung derartiger Maßnahmen ohne richterliche Anordnung. Im Verfahren steht unter anderem auch die Rechtmäßigkeit der Aktion selbst zur Debatte, weil die für diese angeführten Gründe offenbar vorgetäuscht waren.